Liebe Chemielehrerinnen!
Ich darf Sie/Euch über die neueste Evaluierung nach dem Mutterschutzgesetz informieren.
Bisher meldeten alle schriftlich ihre Schwangerschaft und wurden dann entweder sofort vom Chemie-Unterricht abgezogen oder arbeiteten wie gewohnt weiter (auch mit Labor-Unterricht). Eine einheitliche Regelung (wie für den Sportunterricht) fehlte…
Unser Arbeitsmediziner, Dr. Dan C. Polla, der für alle Bundesschulen (außer im Bezirk Weiz) zuständig ist, hat im letzten Schuljahr mit einer Evaluierung nach dem Mutterschutzgesetz begonnen, die für jede Schule speziell abgestimmt sein sollte.
Besonders der Hinweis auf die Gespräche im Rahmen der MentorInnenausbildung im letzten Schuljahr konnten Dr. Polla jedoch davon überzeugen, dass eine Vereinheitlichung dringend notwendig ist – v.a. für jene Kolleginnen, die alleine an einer Schule sind. Die Neuerungen haben natürlich Konsequenzen für die Schulen – sind aber unserer Meinung nach in jedem Fall unerlässlich für die werdenden Mütter:
· Schwangere Chemielehrerinnen dürfen keinen Laborunterricht machen.
· Sie dürfen keinen Chemieolympiade-Kurs übernehmen. Und
· Sie müssen ihr Kustodiat abgeben!
Eine Schwangerschaft muss dem Dienstgeber und dem Arbeitsinspektorat, welches dann entscheidet, gemeldet werden. Dr. Polla ist also immer zu informieren und steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel.: 0664-8467828; E-Mail: d.polla(at)speed.at).
Im Anhang finden Sie/findet Ihr seine vollständige Evaluierung, die auch einiges Allgemeines wie Pausenaufsicht oder Infektionen beinhaltet und auf Lärm und gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe im Chemie-Unterricht eingeht…
Zum Schluss noch eine Bitte an die KollegInnen aus Weiz: Gibt es eine derartige schriftliche Evaluierung auch von Dr. Ederer? Falls nein, werde ich zu ihm Kontakt aufnehmen…
Mit lieben Grüßen, für das RFDZ
Barbara Frühwirth